Bestimmungen

Satzung, Angelordnung, Aufnahmebedingungen, Pflege der Beziehung

Der Weg zum Angeln ist weit !

  1. Vorbereitungslehrgang
    Zunächst muss ein Vorbereitungslehrgang gem. § 16 Fischereiverordnung abgelegt werden. Lehrgänge werden vom Landesfischereiverband zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung durchgeführt. (Dauer 30 Stunden). Interessenten wenden sich bitte unter Kontakt an den Angelsportverein Herrenberg. Hier kann der nächste wohnortnahe Lehrgang benannt werden. Der Vorbereitungslehrgang ist Voraussetzung für die
  2. Fischerprüfung
    Die Fischerprüfung wird bei den Landratsämtern und den Bürgermeisterämtern der Stadtkreise landesweit einmal jährlich durchgeführt. Nach bestandener Prüfung ist der Sachkundenachweis gem. § 31Abs 2 Fischereigesetz erbracht. Er ist Voraussetzung für den
  3. Fischereischein
    Der Fischereischein kann bei der zuständigen Gemeinde unter Vorlage der Fischerprüfung beantragt werden. Mit der zu leistenden Gebühr für den Fischereischein erhebt das Land Baden-Württemberg eine jährliche Fischereiabgabe in Höhe von zur Zeit 8.-€/Jahr.  Der Fischereischein ist neben der Fischerprüfung Voraussetzung für den Vereinsbeitritt. Unmittelbar nach dem Vereinsbeitritt erhält das Vereinsmitglied den
  4. Erlaubnisschein zum Fischfang
    Bedingungen für den Vereinsbeitritt beim Angelsportverein Herrenberg sind:
    • Anerkennung der Vereinssatzung
    • Aufnahmebeitrag von 250 Euro in zwei Jahresraten
    • Jahresbeitrag von 98 Euro zuzüglich 13 Euro Verbandsbeitrag für Vollmitglieder
    • Leistung von ca. 18 zusätzlichen Arbeitsstunden jährlich
    • Teilnahme am Lehrgang des Abfallwirtschaftsbetrieb Böblingen, der Vorraussetzung ist, für die Altpapiersammlung die Jährlich vom ASV durch geführt wird.
    • Fördernde Mitglieder leisten nur einen jährlichen Beitrag von 98 Euro
    • Jugendliche unter 16 Jahren haben lediglich einen Jahresbeitrag von 49,00Euro zuzüglich 6,50 Euro Verbandsbeitrag zu leisten.

Die Angler des Angelsportvereins Herrenberg sind zunächst einmal vorrangig Umweltschützer. Ihr Verhalten ist durch besondere Rücksicht auf die Tier- und Pflanzenwelt im und am Gewässer bestimmt. Das Uferbetretungsrecht wird sorgsam ausgeübt. Abfälle und Müll werden jeweils ohne Aufforderung mitgenommen und entsorgt. Die Angelordnung des Vereins, Fischschonzeiten, Fischschonzonen und alle Bestimmungen des Fischschutzes, Naturschutzes, Tierschutzes und Wasserrechts werden sorgsam beachtet.

Wir erwarten ebenso von unseren Mitgliedern, dass sie sich an der Pflege der Beziehungen aktiv beteiligen und einbringen. Diese Grundsätze sind Voraussetzung für einen Vorstandsbeschluss über die Aufnahme eines neuen Mitgliedes. Vor dem Vereinsbeitritt müssen deshalb diese Grundsätze in einem Aufnahmegespräch geklärt werden. Der Angelsportverein Herrenberg ist kein gemeinnütziger Verein. Deshalb entscheidet der Vorstand in freiem Ermessen, wer in den Verein aufgenommen wird.

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